Amtliche Bekanntmachung Nr. 16 - Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2024
Die nachstehende Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), in der derzeit gültigen Fassung vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229), in Verbindung mit §§ 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 218) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) hat die Verbandsversammlung am 12.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbetrag von |
780.000 EUR 782.200 EUR 5.000 EUR 0 EUR 2.800 EUR |
im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit mit einem Finanzmittelüberschuss von |
91.400 EUR 5.000 EUR 31.000 EUR 0 EUR 50.000 EUR 15.400 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden keine veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§ 5
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Flieden, den 12.03.2024
Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband
für das Kreisgebiet Fulda – West
gez. Tobias Schmidt
Verbandsvorsteher
EINSICHTNAHME
Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 29. April 2024 bis Mittwoch, den 08. Mai 2024 in der Außenstelle der Gemeinde Neuhof, Beethovenstraße 12, 36119 Neuhof zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Mo. 29.04.2024 | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | und | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Di. 30.04.2024 | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | und | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Do. 02.05.2024 | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | und | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Fr . 03.05.2024 | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | ||
Mo. 06.05.2024 | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | und | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Di. 07.05.2024 | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | und | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Mi. 08.05.2024 | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | und | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06655-970-442 oder per E-Mail unter info@fgu-fd-west.de.
gez. Tobias Schmidt
Verbandsvorsteher